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06.09.2023

Neue Zuschussförderung für E-Mobilität: Programm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ an Wohngebäuden startet am 26. September 2023

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Sie möchten Ihr Elektroauto mit eigenem Solarstrom laden und dabei noch Geld vom Staat bekommen? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Ab dem 04.09.2023 können Sie einen Zuschuss für die Anschaffung eines Gesamtsystems aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation beantragen. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert und was Sie beachten müssen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein neues Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden aufgelegt, das am 26. September 2023 startet. Wer ein eigenes Wohnhaus selbst bewohnt und ein Elektroauto besitzt oder bestellt hat, kann bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher erhalten.

Der Zuschuss besteht aus Pauschalbeträgen, die von der Leistung der Photovoltaikanlage und des Batteriespeichers abhängen, sowie aus festen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Außerdem gibt es einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Die Förderung zielt darauf ab, dass die Anlagen über ein Energiemanagementsystem gesteuert werden, das den Eigenverbrauch maximiert. Damit wird ein Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor geleistet, die Netzstabilität verbessert und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen verringert. Das BMDV stellt für das neue Förderangebot bis zu 500 Millionen Euro bereit.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf und die Installation eines Gesamtsystems aus drei Komponenten:

- Eine Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Leistung, die auf Ihrem Dach oder Grundstück installiert wird.
- Ein Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität, der den überschüssigen Solarstrom speichert und bei Bedarf abgibt.
- Eine Ladestation mit mindestens 11 kW Leistung, die an das Gesamtsystem angeschlossen ist und Ihr Elektroauto mit Solarstrom lädt.

Die drei Komponenten müssen neu sein und zusammen gekauft werden. Es ist nicht möglich, einzelne Komponenten zu fördern oder bereits vorhandene Komponenten nachzurüsten. Außerdem müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein eigenes Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben, das rein batterieelektrisch betrieben wird („BEV“). Sie müssen den Nachweis über Ihr Elektroauto spätestens zur Auszahlung der Förderung erbringen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt maximal 9.600 Euro pro Gesamtsystem. Wenn Sie ein bidirektionales Gesamtsystem kaufen, das heißt, dass Ihr Elektroauto auch Strom ins Netz einspeisen kann, erhalten Sie zusätzlich 600 Euro, also insgesamt 10.200 Euro.

Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Pauschalbeträgen zusammen, die von der Leistung und der Kapazität der Komponenten abhängen. Die genauen Beträge können Sie der Förderrichtlinie entnehmen, die ab dem 04.09.2023 auf den Seiten des Bundesanzeigers veröffentlicht wird.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Um den Zuschuss zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte beachten:

- Informieren Sie sich über die Fördervoraussetzungen und die Förderrichtlinie auf den Seiten des Bundesanzeigers.
- Suchen Sie sich ein geeignetes Gesamtsystem aus und lassen Sie sich ein Angebot von einem Fachunternehmen machen.
- Registrieren Sie sich online auf dem Förderportal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und stellen Sie dort Ihren Antrag.
- Nachdem Sie eine Bestätigung erhalten haben, können Sie das Gesamtsystem kaufen und installieren lassen.
- Nach der Inbetriebnahme müssen Sie das Gesamtsystem beim Netzbetreiber anmelden und einen Vertrag über die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien abschließen (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage).
- Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise erbracht haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Was muss ich sonst noch wissen?

Beachten Sie, dass die Förderung nur für Maßnahmen gilt, die nach dem 04.09.2023 begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Außerdem können Sie die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen oder Zuschüssen kombinieren.

Die Förderung ist auf eine bestimmte Anzahl von Gesamtsystemen begrenzt. Es gilt das Windhundprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn das Budget ausgeschöpft ist, wird die Förderung eingestellt.

Die Förderung soll dazu beitragen, den Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor zu erhöhen und die CO2-Emissionen zu senken. Mit einem Gesamtsystem aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation können Sie Ihr Elektroauto mit eigenem Solarstrom laden und so Ihre Stromkosten senken und die Umwelt schonen.

Alle weiteren Infos hier: 442 Solarstrom für Elektroautos Kfw

Admin - 17:48:09 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen

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